Die Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule nimmt in die Oberstufe Schüler:innen der eigenen Sekundarstufe I sowie Schüler:innen anderer Schulen auf. Dabei ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abschluss der Fachoberschulreife mit Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe, erworben an einer Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarschule oder dem Berufskolleg oder
- Versetzung in die Einführungsphase des Gymnasiums bei Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums oder
- Versetzung in die Qualifikationsphase bei Schülerinnen und Schülern mit Aufnahmewunsch in die kommende Q1
Waldorfschüler:innen können in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden, wenn die Gleichwertigkeitsbescheinigung der Bezirksregierung über den mittleren Schulabschluss (FOR) und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vorliegt.
Schüler:innen der Berufsfachschule oder des Berufskollegs können bei Vorliegen des Qualifikationsvermerkes aufgenommen werden, wenn sie die Altersgrenze (Vollendung des 19. Lebensjahres) noch nicht überschritten haben.
Wurde nach dem Erreichen der Qualifikation oder im Verlauf der Oberstufe eine andere Laufbahn eingeschlagen (Ausbildung, Berufskolleg), so ist eine Rückkehr an eine gymnasiale Oberstufe möglich, wenn der schulische Bildungsgang für höchstens ein Jahr unterbrochen wurde.
Bei einem Wechsel zur Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule nach der Einführungsphase müssen die Voraussetzungen zur Fortsetzung der bisherigen Laufbahn geprüft werden. Dazu gehört insbesondere, ob in der Einführungsphase an der bisherigen Schule gewählte Fremdsprachen mit dem Angebot der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule übereinstimmen.
In allen Fragen rund um die Aufnahmevoraussetzungen wenden sie sich bitte an Frau Dr. Arlt. Es erfolgt eine individuelle Beratung auf der Grundlage des bisherigen perönlichen Bildungsweges.